Rundschreiben an die Jobcenter und ArGen von der Bewegung für Menschenrechte
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsämter und Jobcenter Europas, es ist soweit, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 21. Juli 2011 (s. d. Urteil zu Brigitte Heinisch) ein Signal gesetzt und will künftig alle, die auf Mißstände hinweisen und nicht weiter Mittäter sein wollen, rechtlich schützen. Von nun an ist es nicht mehr möglich, sich damit herauszureden, im Namen des Gesetzes zu handeln und keine Wahl zu haben. Mit dieser Information möchten wir Sie dazu aufrufen, dem Beispiel Ihrer Kolleginnen und Kollegen in Frankreich zu folgen, die ihrem Gewissen in der folgenden Erklärung Ausdruck gegeben haben: Erklärung zur beruflichen und bürgerlichen Ethik von Sud ANPE (Gewerkschaft in der Agentur für Arbeit) „Unsere Aufgabe ist es vor allem, den Arbeitsuchenden zu helfen, eine Beschäftigung zu finden und das erwarten die Arbeitsuchenden von uns. Aber es gibt einfach keine Arbeit für alle. Die Zunahme von Gesprächen, die ständigen Aufforderungen zum Besuch de...