Jahreswechsel 2012 und das Pfändungsschutzkonto
Zum Jahreswechsel 2012 stehen gravierende Änderungen bezüglich des Kontenpfändungsschutzes an. Zum 01.01.2012 wird der alte Kontenpfändungsschutz nach § 850 l ZPO, der bisher noch parallel zum neuen Kontenpfändungsschutz (§ 850 k ZPO) auf dem P-Konto bestand, ersatzlos wegfallen. Es wird nur den Pfändungschutz nach § 850 k ZPO für gepfändete Konten geben, die zu diesem Zeitpunkt in ein P-Konto umgewandelt worden sind! Insbesondere gilt dies für Bezieher von Sozialleistungen: Sowohl der bisherige 14-tägige Pfändungsschutz nach § 55 SGB I als auch das Verrechnungsverbot von Sozialleistungen bei überzogenen Girokonto fallen weg bzw. werden eingeschränkt. Weiterhin werden Altpfändungen durch den Wegfall bestehender Freigabebeschlüsse gem. § 850 l (alt) ZPO wieder in vollem Umfang aufleben, wenn nicht entsprechende Umwandlungen in P-Konten erfolgen! Betroffene Schuldner müssen schon vor dem Jahreswechsel reagieren, wenn sie nicht am 02.01.2012 sehr unliebsame ...