Meine Person als "Spitzel" bei der Berliner Hartzkampagne verdaechtigt!

Am 11 . November 2006 wurde ich von Juergen Freier, Berliner Hartzkampage wegen angeblicher diffamierender Emails an die Stophartz-Mailingliste und an privat als Spitzel verdaechtigt. Ich erklaere dazu, dass diese Verdaechtigung gegen meine Person voellig unbegruendet ist und sie wurde auch von keiner anderen Person in den anderen politischen Initiativen Berlin ausgesprochen noch bestaetigt.

Von Mitte Juni bis November 2006 hatte ich selbst regelmaessig an den Sitzungen der Berliner Hartzkampagne teilgenommen. Allerdings habe ich einige Punkte, die waehrend der Sitzungen behandelt worden sind, kritisch betrachtet, was durchaus zulaessig ist. Meine Vermutung, die Berliner Hartzkampagne sei ein sehr elitaerer Kreis (wenig bis gar nicht offen fuer neue Mitstreiter!), hat sich nun durch die Aeusserung der o.g. Person bestaetigt.
In meinen Emails habe ich weder jemanden persoenlich angegriffen, noch beleidigt, noch irgend jemand diffamiert.

Juergen Freier, auch bekannt durch das Berliner Sozialforum, richtet mit seiner Verdaechtigung gegen mich einen grossen Schaden bei den politischen Initiativen Berlins, die sich gegen die "Hartgesetze" bzw. gegen den regiden Sozialabbau in Deutschland richten, an. Seine Verdaechtigungen schaffen ein Hoechstmass an Misstrauen, das so schnell nicht mehr zu beseitigen sein wird.
Zurzeit kann dieser Fall nicht aufgeklaert noch relativiert werden, da ich mich bis voraussichtlich Mai naechsten Jahres in einem nichteuropaeischen Land aufhalte.

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hat kommentiert 
29.04.2007 13:58
 
Am 09.11.2006, 15:29 Uhr, schrieb Detlef Spandau, Teil 2

> Viele Argumentationen und Fachausdrücke, die gestern fielen, sind auch
> nicht für alle Beratungsstellen in Deutschland rechtsverbindlich - es
> gibt konservative als auch progressive. Man kann nur Empfehlungen
> formulieren. Ich empfehle der Berliner Hartzkampagne, nicht "Wortführer"
> für andere (Sozial-)Beratungsstellen werden zu wollen. Der Anspruch ist
> einfach zu hoch gegriffen. Dann empfehle ich doch den Vortragenden bzw.
> Referenten, ein einfacheres Deutsch zu benutzen, damit auch
> Neuhinzukommende einen Einblick in die Arbeit der Hartzkampagne
> bekommen. Mir ist es gestern äußerst schwer gefallen, den Ausführungen
> zu folgen.
>
> Viele Grüße

> Detlef
 
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hat kommentiert 
29.04.2007 13:56
 
Am 09.11.2006, 15:29 Uhr, schrieb Detlef Spandau <detlef.spandau@gmx.net>:

> Hallo zusammen,
>
> gestern kam mir der Gedanke auf, wen oder was Gerhard eigentlich mit
> seinem Vortrag zum Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg
> erreichen wollte. Letztendlich ging es nur darum, dass er sich aufgrund
> eines uneindeutigen Stellenangebotes (letztendlich handelte es sich um
> eine Arbeitstelle mit Mehraufwandsentschädigung) vom Jobcenter Berlin
> nicht beim durchführenden Träger der Maßnahme vorgestellt hatte und
> einer anschließenden Anhörung nicht nachgekommen ist. Allein nur das war
> der Refrain!
>
> Der gestrige Vortrag war wohl eher etwas für erfahrene Juristen als für
> Laien bzw. Gegner der "Hartzgesetze".
>
> Für diejenigen unter euch, die gestern nicht bei der Versammlung der
> Hartzkampagne in Berlin waren:
>
> Es ging inhaltlich um die Zusätzlichkeit, die Bestimmtheit des
> MAE-Angebots, um die wöchentliche Arbeitszeit bei den ausführenden
> Trägern von MAE-Maßnahmen (1,- € Jobs) und den Begriff Verwaltungsakt.
> Letztendlich war noch von der Verflechtung zwischen dem alten
> Bundessozialhilfegesetzes und des heutigen SGBII die Rede und den
> verschiedensten Auslegungen des Bundesverwaltungsgerichts, des
> Bayerischen Verwaltungsgerichts etc. pp. zu den vorher genannten
> Punkten. Einzelne Erklärungen werden sicherlich noch zu meiner Eingabe
> folgen.
>
> Mein Hauptanliegen ist es, dass es letztendlich äußerst schwer sein
> wird, rein taktisch mit Gesetzesgrundlagen oder vorherigen Beschlüssen
> von Landes- oder Bundesgerichten (Verwaltung oder Soziales) gegen die
> Annahme eines 1,- Euro Jobs beim zuständigen Jobcenter bzw. einer ArGe
> zu argumentieren und zu widersprechen. Droht das Jobcenter oder die ArGe
> mit einer Kürzung wegen Vereitelung einer Annahme oder Ablehnung einer
> Arbeitsstelle gegen Mehraufwandsentschädigung und es kommt zu keiner
> aufschiebenen Wirkung bzgl. der Weiterzahlung von ALGII sind
> letztendlich die Betroffenen die Benachteiligten.
>
> Viele FallmanagerInnen denken und handeln doch recht pragmatisch und sie
> lassen sich herzlich wenig auf Diskussionen seitens der ALGII-Bezieher
> ein, wie letztens bei meinem Fall, den ich vor einigen Tagen schilderte.
> Viele FallmanagerInnen kommen gar nicht aus dem
> Arbeitsverwaltungsbereich sondern aus völlig anderen Bereichen,
> Behörden, Verwaltungen etc.. Meine Fallmanagerin kennt sich noch nicht
> einmal mit Verwaltungsvorschriften (Durchführungsverordnungen) aus, wenn
> ich sie darauf ansprach. So ist stark zu vermuten, dass sie sich auch
> nicht mit dem Juristendeutsch auskennen und sind eher zur reinen Willkür
> geneigt, die Langzeiterwerbslosen irgendwie - auf Teufel komm raus - von
> der Arbeitslosenstatistik zu "jagen".
>
> Lasst euch nicht ein "X" für ein "U" vormachen und betrachtet deshalb
> jedes Stellenangebot, ob 1,- Euro-Job, ABM oder reguläres Stellenangebot
> individuell. Auch nicht jeder Fallmanager denkt und handelt gleich.
> Letztendlich muss man sich mit den möglichen Folgen auseinander setzen,
> die eintreten können, wenn man die Annahme einer Arbeitsstelle gegen
> Mehraufwandsentschädigung, reguläre Arbeitsstelle vereitelt oder gar
> ablehnt. Es ist schließlich ein persönliches Risiko! Die einen
> ALGII-Bezieher kommen fein raus - denen passiert nichts - die anderen
> werden gegängelt, wie mir vor einigen Tagen im Jobcenter geschehen.
>
> Leider gibt es zu den einzelnen o.g. Punkten noch keine einheitlichen
> Rechtsprechungen der Gerichte zu Teilen des SGBII, ob nun auf Bezirks-
> oder Landesebene. Ich persönlich habe es aufgegeben, gegen jedes
> I-Tüpfelchen beim Jobcenter oder Sozialgericht vorzugehen. Letztendlich
> sind 345,- Euro zum Leben recht wenig und wenn dann noch gekürzt oder
> gestrichen wird, dann ist es schon existenzbedrohend!
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hat kommentiert 
29.04.2007 13:54
 
Email von Jürgen Freier (jfreier@gmx.com) vom 11. November 2006, 14:14 Uhr:


Hallo Detlef,

mit Deinen diffamierenden Mails katapultierst Du Dich selbst aus dem Kreis
der solidarischen Gemeinschaft. So dumm kannst Du nicht sein, dass Du
nicht weißt, "was Gerhard eigentlich mit seinem Vortrag zum Beschluss des
Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg erreichen wollte". Als das Thema
im Plenum beschlossen wurde, warst Du anwesend und hast Dich mit keiner
Silbe dagegen ausgesprochen. Langsam scheint mir der von anderen geäußerte
und von mir bisher zurückgewiesene Verdacht, dass Du ein Spitzel seist,
nicht mehr von der Hand zu weisen. Die Versuche, Zwietracht zu säen und
Kraft und Zeit zu stehlen, um böswillige Behauptungen zu entkräften,
werden nicht verfangen.

Selbstverständlich kannst Du Deine Meinung äußern. Genauso
selbstverständlich hast Du hinterhältige Diffamierungen und unwahre
Tatsachenbehauptungen zu unterlassen. Du weist selbst, welche weiteren
Unverschämtheiten Du in der untenstehenden und in vorangegangenen Mails
abgesondert hast.

Ich wünsche mir, dass Du dem Plenum der Berliner Kampagne gegen Hartz IV
künftig Deine Anwesenheit ersparst.

Jürgen

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